KI-Kennzeichnung für Werbetexte seit dem 2. August 2026
Die Pflicht ist enger, als Schlagzeilen nahelegen, und die Ausnahme ist die wichtigere Hälfte. Artikel 50 verlangt von Betreibern offenzulegen, dass ein Text künstlich erzeugt wurde, wenn er veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, und die Pflicht entfällt, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Gewöhnliche Angebotstexte sind nicht gemeint, veröffentlichte Einordnung schon.

Was der Artikel wirklich erfasst
Zwei Dinge werden regelmäßig vermengt. Absatz 2 verlangt von Anbietern erzeugender Systeme, synthetische Ausgaben maschinenlesbar zu markieren und als künstlich erzeugt erkennbar zu machen, und das zielt in der Praxis auf Ton, Bild und Video. Absatz 4 Unterabsatz 2 ist der Teil, der einen Betrieb betrifft, der Texte veröffentlicht: Betreiber müssen offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder verändert wurde, wenn er veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Die Einschränkung trägt das Gewicht. Eine Seite über die eigenen Leistungen, eine Preisliste, ein Angebot, eine Buchungsbestätigung: nichts davon wird veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse zu informieren. Ein Kommentar zu einem neuen Gesetz, ein Marktbericht, ein Ratgeber, der sich als Information ausgibt, dort greift der Satz.
Diese Grenze ist keine Erfindung von Beratern, sie steht im Wortlaut. Wer sie übersieht, kennzeichnet entweder alles und entwertet den Hinweis, oder er kennzeichnet nichts und übersieht genau die Seiten, die gemeint sind.
Fristen, Absätze und die Ausnahme, abgezählt
1 Artikel, 2 einschlägige Absätze, 1 Ausnahme und 1 Datum. Artikel 50 ist der Transparenzartikel, die Textpflicht steht in Absatz 4 Unterabsatz 2, und die Pflichten gelten nach Artikel 113 ab dem 2. August 2026.
Die Ausnahme ist ausgeschrieben und muss nicht herbeigedeutet werden: Die Offenlegungspflicht gilt nicht, wenn der KI-erzeugte Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Eine zweite Ausnahme betrifft die Strafverfolgung und wird einen Laden oder ein Studio nicht beschäftigen.
Praktisch wird aus einer Rechtsfrage damit eine Ablauffrage. Liest, korrigiert und zeichnet eine benannte Person den Text vor der Veröffentlichung ab, ist die Bedingung erfüllt und der Hinweis nicht nötig. Tut das niemand, ist er nötig. Das ist eine Entscheidung über einen Schritt in Ihrem Ablauf, nicht über Ihre Werkzeuge.
| Seitenart | Information der Öffentlichkeit | Kennzeichnung |
|---|---|---|
| Leistungsbeschreibung, Preise, Angebot | Nein | Nicht nötig |
| Buchungsbestätigung, Kontaktseite | Nein | Nicht nötig |
| Ratgeber, Leitfaden, Marktbericht | In der Regel ja | Nötig, außer geprüft |
| Kommentar zu Recht oder Politik | Ja | Nötig, außer geprüft |
| Alles davon, geprüft und abgezeichnet | Beides | Nicht nötig, Ausnahme greift |
Wie der Hinweis aussieht, wenn Sie ihn brauchen
Setzen Sie ihn dorthin, wo der Text steht, nicht in eine Erklärung, die niemand öffnet. Ein Satz am Fuß des Artikels, der sagt, dass der Text mit KI-Unterstützung entstanden ist und wer ihn geprüft hat, erfüllt beides: die Kennzeichnung und den Nachweis der redaktionellen Verantwortung, nach der die Ausnahme fragt.
Halten Sie ihn wahr und genau. Ein pauschaler Hinweis auf jeder Seite eines Auftritts, dessen Seiten von Hand geschrieben wurden, entwertet den Hinweis und wirft die Frage auf, was sonst noch ungefähr ist.
Fragen und Antworten
Muss jeder mit KI geschriebene Satz gekennzeichnet werden?
Seit wann gilt das?
Braucht Text eine maschinenlesbare Markierung?
Was heißt redaktionelle Kontrolle in der Praxis?
Quellen
- KI-Verordnung, Artikel 50, Transparenzpflichten Die Offenlegungspflicht für Texte, die maschinenlesbare Markierung und die Ausnahme
- KI-Verordnung, Artikel 113, Geltungsbeginn Das Datum 2. August 2026 für die Transparenzpflichten


