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Spanien und Inseln

Als Autónomo anmelden: die Zahlen, die entscheiden

Die Reihenfolge ist keine Vorliebe, sondern eine Abhängigkeit. Artikel 10 LSSI verlangt Ihre NIF dauerhaft und unentgeltlich zugänglich auf der Webseite, und die Rechnungsverordnung verlangt sie auf jeder factura, das sichtbare und das abrechenbare Geschäft warten also beide auf die Anmeldung. Werbung davor ist Werbung, die Sie nicht abrechnen können.

Zuletzt geprüft: 2026-08-063 Min. Lesezeit

Ein Messingsiegel und ein gefaltetes helles Anmeldeformular

Warum die Reihenfolge zählt

Zwei veröffentlichte Listen beginnen mit derselben Angabe. Artikel 10 der Ley 34/2002 verlangt die Steuernummer unter den Angaben, die dauerhaft, leicht, unmittelbar und unentgeltlich zugänglich sein müssen. Die Rechnungsverordnung verlangt Name und NIF des Ausstellers auf jeder factura.

Ein Betrieb, der vor der Anmeldung sichtbar ist, ist also ohne die eine Nummer sichtbar, auf der beide Listen bestehen. Die Webseite ist unvollständig, und die erste Rechnung lässt sich nicht richtig ausstellen.

Das ist das praktische Argument für die richtige Reihenfolge. Es geht nicht um Vorsicht, sondern darum, dass die zwei Schriftstücke, mit denen Ihre Kundschaft zu tun hat, dasselbe Feld gefüllt brauchen.

Dieser Artikel beschreibt nicht das Anmeldeverfahren selbst, das gehört zu den Behörden und zu einer fachkundigen Beratung. Er beschreibt, was die veröffentlichten Pflichten erwarten, sobald Sie angemeldet sind.

Was vor dem ersten Kunden stehen muss

Auf der Webseite die Liste aus Artikel 10: Name oder Firma, Wohnsitz oder die Anschrift einer Niederlassung in Spanien, Registerdaten, soweit einschlägig, die NIF, eine E-Mail-Adresse oder ein gleichwertiges Mittel unmittelbarer Kommunikation, klare und genaue Preisangaben mit dem Hinweis, ob Steuern enthalten sind, und etwaige Verhaltenskodizes. Das sind 7 Arten von Angaben, und bei einem kleinen Betrieb passt das meiste auf 1 Seite.

Auf der Rechnung der Pflichtinhalt: Nummer und Serie, Ausstellungsdatum, Name und NIF, Anschriften, Beschreibung mit Einzelpreis und Nachlässen, der Steuersatz, der Steuerbetrag und das Leistungsdatum, wenn es abweicht. Das sind rund 9 Felder.

Legen Sie beides einmal nebeneinander. Die Nummer, die auf beiden steht, muss identisch sein, und die Preisangabe auf der Seite muss zur steuerlichen Behandlung auf der Rechnung passen, sonst fragt die Buchhaltung des ersten Kunden, welche der beiden nun gilt.

Wo die Steuernummer verlangt wird
SchriftstückAnforderungQuelle
WebseiteNIF unter sieben AngabeartenArtikel 10 LSSI
WebseiteE-Mail oder gleichwertiger unmittelbarer KontaktArtikel 10 LSSI
WebseitePreis mit Hinweis, ob Steuern enthaltenArtikel 10 LSSI
RechnungName und NIF des AusstellersRechnungsverordnung
RechnungSteuersatz und SteuerbetragRechnungsverordnung
Webseitenangaben aus Artikel 10 der Ley 34/2002, Rechnungsangaben aus dem Real Decreto 1619/2012. Keine Rechtsberatung.

Was danach zu tun ist

Dann die Sichtbarkeitsarbeit in der üblichen Reihenfolge: einheitliche Identitätsangaben über die verglichenen Quellen, Öffnungszeiten als 14 Werte und eine Bewertungsrate, die das Dreimonatsfenster füllt, auf das 74 Prozent der Verbraucher schauen.

Und holen Sie Rat zur Anmeldung selbst. Die hier beschriebenen Pflichten sind die veröffentlichten für das, was Sie zeigen und was Sie abrechnen; Verfahren und Beiträge sind eine eigene Frage für jemanden, der sie beantworten darf.

Fragen und Antworten

Darf ich vor der Anmeldung werben?
Die veröffentlichten Pflichten verlangen die NIF auf der Webseite und auf jeder Rechnung, beides wäre also unvollständig.
Was genau muss auf die Webseite?
Sieben Arten von Angaben nach Artikel 10, darunter die NIF, eine E-Mail-Adresse und klare Preisangaben.
Erklärt dieser Artikel die Anmeldung?
Nein. Er beschreibt die Veröffentlichungs- und Rechnungspflichten. Das Verfahren gehört zu den Behörden und einer fachkundigen Beratung.
Was prüft ein Kunde zuerst?
Die Rechnung, denn seine Buchhaltung sucht die Pflichtfelder, bevor irgendetwas gezahlt wird.

Quellen

  1. Artikel 10, Ley 34/2002 (LSSI) Die sieben Angabearten einschließlich NIF und Preisangaben
  2. Real Decreto 1619/2012, Rechnungspflichten Der Pflichtinhalt einer factura

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