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Pflichten und Grenzen

Karten, Schriften, Analytics: die drei Datenschutz-Lecks

Es sind fast immer dieselben drei Lecks. Eine eingebettete Karte, eine von einer fremden Domain geladene Schrift und eine Statistikkennung kontaktieren jeweils einen Dritten oder speichern etwas auf dem Gerät, und dafür ist Einwilligung nötig, sofern das Speichern oder der Zugriff nicht unbedingt erforderlich ist für einen ausdrücklich gewünschten Dienst. Wer sie entfernt, entfernt das Problem.

Zuletzt geprüft: 2026-08-063 Min. Lesezeit

Drei Messinganschlüsse auf einer hellen Blende

Warum diese drei und nicht andere

Eine eingebettete Karte kontaktiert einen Dritten, bevor der Besucher nach einer Karte gefragt hat. Eine Schrift von einer fremden Domain tut dasselbe für eine Gestaltungsentscheidung, die der Besucher nicht getroffen hat. Eine Statistikkennung speichert etwas auf dem Gerät, und zwar zu Ihrem Nutzen und nicht zu seinem.

Die Regel erfasst alle drei, weil sie über das Gerät geschrieben ist und nicht über Kekse: Das Speichern von Informationen in der Endeinrichtung und der Zugriff auf dort gespeicherte Informationen verlangen eine Einwilligung auf Grundlage klarer und umfassender Informationen.

Es gibt genau 2 Ausnahmen: der alleinige Zweck der Übertragung einer Nachricht und die unbedingte Erforderlichkeit für einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst. Eine Karte, die niemand angeklickt hat, eine Schrift, nach der niemand gefragt hat, und ein Zähler, der Ihnen dient, scheitern an beidem.

Deshalb ist die billigste Abhilfe kein besseres Banner. Sie besteht darin, die Aufrufe zu entfernen, und danach bleibt nichts, worin einzuwilligen wäre.

Die drei Abhilfen, abgezählt

Schriften: Dateien herunterladen und von der eigenen Domain ausliefern. Das sind meist 2 bis 4 Dateien und eine Zeile im Stylesheet, und es entfernt 1 externe Verbindung aus jedem Seitenaufruf.

Karte: die Einbettung durch ein Standbild mit Verweis ersetzen. Wer den Weg sucht, klickt und geht wissentlich zum Kartenanbieter, und das ist der ausdrücklich gewünschte Fall. Der Seitenaufruf macht dann 0 Aufrufe an Dritte.

Statistik: entscheiden, ob Sie sie brauchen. Wer Anfragen je Kanal auf einem Blatt zählt, wie es die meisten lokalen Betriebe tun sollten, gewinnt aus einer Statistikkennung wenig Handlungsfähiges, und eine Seite mit 0 nicht ausgenommenen Techniken braucht 0 Zustimmungsdialoge.

Drei Ergänzungen, je eine Abhilfe
ErgänzungWarum sie ein Problem istAbhilfe
Externe SchriftKontaktiert beim Laden eine fremde DomainDateien selbst hosten
Eingebettete KarteKontaktiert einen Dritten vor jeder AnfrageStandbild plus Verweis
StatistikkennungSpeichert auf dem Gerät zu Ihrem NutzenEntfernen oder Einwilligung einholen
VideoeinbettungSetzt Kennungen vor dem AbspielenVorschaubild plus Verweis
Einwilligungspflicht und die zwei Ausnahmen aus § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes.

Was man nach der Änderung prüft

Laden Sie Ihre eigene Seite und listen Sie jeden Aufruf an eine fremde Domain auf. Die Zahl sollte bei einer Darstellungsseite 0 sein. Was übrig bleibt, ist eine Entscheidung, die Sie bewusst treffen, und keine, die mit einer Vorlage kam.

Halten Sie die Disziplin beim nächsten Umbau. Themes und Baukästen führen externe Schriften standardmäßig wieder ein, und diese Rückkehr geschieht lautlos.

Und messen Sie den Nebeneffekt mit. Jeder entfernte externe Aufruf verkürzt zugleich die Ladezeit, und die Schwelle für Largest Contentful Paint liegt bei 2,5 Sekunden am 75. Perzentil. Datenschutz und Tempo zeigen hier ausnahmsweise in dieselbe Richtung.

Fragen und Antworten

Brauche ich für Schriften eine Einwilligung?
Nicht, wenn Sie sie selbst hosten, denn dann findet kein externer Aufruf statt und es wird nichts auf dem Gerät angesprochen.
Was ersetzt eine eingebettete Karte?
Ein Standbild mit Verweis. Wer eine Karte will, klickt, und das ist der ausdrücklich gewünschte Fall.
Ist Statistik unbedingt erforderlich?
Nicht für die Erbringung des vom Besucher gewünschten Dienstes, und das ist der Maßstab der Ausnahme.
Wie prüfe ich, was meine Seite lädt?
Öffnen Sie sie und listen Sie jeden Aufruf an eine fremde Domain. Bei einer Darstellungsseite sollte die Zahl null sein.

Quellen

  1. § 25 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz Die Einwilligungspflicht und beide Ausnahmen
  2. web.dev, Web Vitals Warum das Entfernen externer Aufrufe auch den Ladeschwellen hilft

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