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Pflichten und Grenzen

KI-Texte kennzeichnen: was das Gesetz verlangt

Die praktische Frage lautet, wer abzeichnet. Die Kennzeichnungspflicht für KI-erzeugte Texte gilt nicht, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Das ist ein Schritt in Ihrem Ablauf, einmal je Artikel festgehalten.

Zuletzt geprüft: 2026-08-063 Min. Lesezeit

Ein helles Blatt mit Füllfederhalter und kleinem Messingstempel

Was die Ausnahme verlangt

Zwei Bedingungen, beide ausgeschrieben. Der Inhalt muss einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen worden sein, und eine natürliche oder juristische Person muss die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung tragen.

Keine der beiden Bedingungen handelt von Formulierungen. Sie beschreiben einen Schritt auf dem Weg eines Textes in die Öffentlichkeit: Jemand hat gelesen, jemand hat korrigiert, und jemand steht danach dafür ein.

Die Umsetzungsfrage lautet für einen Betrieb also nicht, welchen Satz man ergänzt. Sie lautet, wer diese Person ist und ob irgendwo festgehalten wurde, dass sie gelesen hat.

Und der Anwendungsbereich bleibt eng. Die Pflicht knüpft an Texte an, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen, also an Ihre Ratgeber und Einordnungen und nicht an Ihre Leistungsbeschreibungen.

Wie der Nachweis aussieht

Drei Felder je veröffentlichtem Artikel: wer geprüft hat, an welchem Datum und was geändert wurde. Bei einem Betrieb mit 2 Artikeln im Monat sind das 24 Zeilen im Jahr zu je etwa 1 Minute.

Ergänzen Sie das Datum des Geltungsbeginns, den 2. August 2026, und Sie haben für alles seither Veröffentlichte eine vertretbare Lage. Was davor veröffentlicht wurde, liegt außerhalb des Zeitraums, den die Pflichten erfassen.

Prüft niemand, ist stattdessen die Kennzeichnung nötig. Ein Satz am Fuß des Artikels, der sagt, dass der Text mit KI-Unterstützung entstanden ist, ist die ehrliche Alternative und weit billiger, als eine Prüfung zu behaupten.

Der Nachweis, je veröffentlichtem Artikel
FeldWarumAufwand
PrüferDie Ausnahme benennt eine PersonSekunden
Datum der PrüfungVerbindet sie mit der VeröffentlichungSekunden
Was geändert wurdeBeleg, dass die Prüfung echt warEine Zeile
Kennzeichnung ohne PrüfungDann gilt die PflichtEin Satz
Ausnahme aus Artikel 50 der KI-Verordnung, die Pflichten gelten nach Artikel 113 ab dem 2. August 2026.

Zwei Fehler, die man vermeidet

Kennzeichnen Sie nicht vorsorglich alles. Ein Hinweis auf handgeschriebenen Seiten entwertet den Hinweis und wirft die Frage auf, was auf der Seite sonst noch ungefähr ist.

Benennen Sie keinen Prüfer, der nicht gelesen hat. Die Ausnahme ruht darauf, dass die Prüfung stattgefunden hat, und ein Nachweis, der etwas anderes behauptet, ist schlechter als keiner.

Und halten Sie den Nachweis dort, wo auch die Artikel liegen. Eine Tabelle im Postfach einer Person, die den Betrieb verlassen hat, ist im Zweifel kein Nachweis, weil sie niemand mehr öffnen kann.

Zwei Minuten je Artikel, abgelegt im selben Ordner wie der Artikel. Das sind die gesamten Kosten der Ausnahme, und sie liegen unter den Kosten einer Diskussion darüber, ob sie greift.

Fragen und Antworten

Zählt eine Prüfung durch den Verfasser?
Die Vorschrift verlangt menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle und eine Person, welche die Verantwortung trägt. Halten Sie fest, wer das ist.
Was, wenn niemand prüft?
Dann gilt die Offenlegung. Ein Satz am Fuß des Artikels ist der ehrliche Weg.
Wie lange bewahre ich den Nachweis auf?
Solange der Artikel veröffentlicht ist, denn die Frage kann nur auftauchen, während er online steht.
Betrifft das meine Leistungsseiten?
Die Pflicht betrifft Texte zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, und das sind Leistungsbeschreibungen in der Regel nicht.

Quellen

  1. KI-Verordnung, Artikel 50, Transparenzpflichten Die Offenlegungspflicht und die Ausnahme der redaktionellen Kontrolle
  2. KI-Verordnung, Artikel 113, Geltungsbeginn Das Datum 2. August 2026

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